GRAS fordert Ende der Kriminalisierung von AsylwerberInnen
Samstag, den 21. Februar 2009 um 11:02 Uhr
Während der Fall Arigona die Medien dominiert und die Diskussion
menschengerechter Behandlung von AsylwerberInnen verhindert, wird in
Österreich Tag für Tag über Menschenschicksale technokratisch und
menschrechtlich bedenklich entschieden.
Konkretes Beispiel mit Bezug zu Salzburg war die Verhaftung von Mesut Tunç. Er wurde am 3.1.2009 in der Salzburger Justizanstalt in Auslieferungshaft genommen. Seine Festnahme erfolgte auf Basis eines internationalen Haftbefehls der türkischen Behörden. Dieser wurde aufgrund seiner Flucht aus einem türkischen Gefängnis erlassen (er war "politischer" Häftling und kein Straftäter). Mesut Tunç drohte die Auslieferung in die Türkei, wo ihm abermalige Folter bevorstand.
Obwohl Mesut Tunç sowohl in Deutschland, als auch in der Schweiz, wo er mit seiner Familie einen ordentlichen Wohnsitz hat, anerkannter Flüchtling ist, zogen die österreichischen Behörden eine Auslieferung an die Türkei in Betracht. Ist es wirklich vertretbar jemanden der Gefahr der Folter auszusetzen? Am 16.1.2009 wurde Mesut Tunçs aus der österreichischen Haft freigelassen und erhielt die Erlaubnis zur Ausreise in die Schweiz. Dies ist nicht zuletzt dem Druck der Zivilgesellschaft und der Medien zuzuschreiben.
Das Vorgehen der Behörden ist kein Einzelfall. Die notwendige Diskussion zum Thema Migration in Österreich dreht sich viel zu wenig um die Ursachen der Migration. AsylwerberInnen werden grundsätzlich mit Kriminalität assoziiert. Kriminalstatistiken bestätigen den überproportionalen Anteil von Personen mit Migrationshintergrund. Dabei wird aber häufig vergessen, dass die Lebensbedingungen von AsylwerberInnen erst zum Einstieg in die Kriminalität führen. Kriminalität ist paradoxer Weise oft der einzige Weg eine Existenz sicherzustellen.
Innenministerin Maria Fekter (ÖVP) will bei der Integration von Zuwanderern auf PatInnenschaften setzen. Der Staat versucht mit diesem Instrument, sich aus der Verantwortung zu ziehen. Es muss aber seine Kernkompetenz bleiben, die Versorgung von AsylwerberInnen sicherzustellen. Außerdem entsteht durch die PatInnenschaft ein problematisches Abhängigkeitsverhältnis der AsylwerberIn zur PatIn. Selbst wenn sichergestellt werden könnte, dass AsylwerberInnen nicht ausgenützt werden, entsteht unweigerlich ein hierarchisches Verhältnis zu deren PatInnen. NGO's wie Amnesty International und die Caritas kritisieren das Gesetz als völlig absurd.
Eine Betrachtung des mit 1.7.2008 errichteten Asylgerichtshofes auf verfassungsrechtlicher Ebene zeigt ein zwiespältiges und letztlich in zentralen Punkten bedenkliches Bild: Die Anrufbarkeit des VwGH durch die betroffenen AsylwerberInnen wurde ausgeschlossen. Dies führt dazu, dass gerade das Asylrecht, wo es um massive Grundrechtseingriffe geht, der nahezu einzige Bereich des besonderen Verwaltungsrechts ist, in dem der VwGH nicht anrufbar ist. Verfahrensbeschleunigung wurde hier auf Kosten elementarer rechtsstaatlicher Standards durchgeführt.
Die GRAS fordert die Einhaltung der Menschenrechtskonvention, die Wiedereinrichtung eines Instanzenzuges - insbesondere die Anrufbarkeit des Verwaltungsgerichtshofes - in Asylverfahren. Zudem fordern wir eine Diskussion über die Gründe der Migration und deren humanitäre Auswirkungen.

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