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Menschenrechtsverletzungen... direkt vor unserer Nase
Mittwoch, den 29. Juni 2011 um 14:36 Uhr
Folter in Guantanamo Bay, Todesstrafen in China, Demonstrationsverbote in Syrien. Menschenrechtsverletzungen geschehen in anderen Ländern - und direkt vor unserer Haustüre.
Europa - Land der Menschenrechte, Österreich - Insel der Seligen. Während BesitzerInnen österreichischer Pässe ungestört ihr Leben führen (solange sie nicht arm oder politisch aktiv sind), droht anderen Menschen die Zerstörung ihrer Existenz. Und das nicht manchmal und in Ausnahmefällen.
Anfang Mai konnte die Abschiebung von W. gerade noch verhindert werden. W.'s Vater wurde in Ghana ermordet. Aus Angst um sein Leben floh W. nach Europa und lebte seit 3 Jahren in Salzburg. Nun sollte er wieder dorthin zurück geschickt werden. Sein Leben ist in den Augen der Behörden wenig wert. Nur durch seinen engagierten FreundInnenkreis konnte die Schubhaft verhindert werden. Seine Abschiebung ist aber nur aufgeschoben, nicht aufgehoben.
Ende Mai in Salzburg: Ein Mazedonier wurde nach 8 Jahren in Österreich abgeschoben. In dieser Zeit heiratete er, bekam ein Kind und fand Arbeit. Grund für seine Abschiebung: Ein Diebstahl vor 6 Jahren, der aufgrund seiner Nichtigkeit nicht einmal rechtlich geahndet wurde.
Von diesen Fällen wissen wir nur, weil sie besonders absurd und unglaublich sind. Oder weil die Betroffenen ausnahmsweise einen großen FreundInnenkreis besitzen. All jene, die in Schubhaft sitzen, keinen Kontakt nach draußen haben – all diese werden ohne Medienberichte abgeschoben. Ohne Rücksicht auf deren Leib und Leben.
Wer sich gegen diese ständigen Menschenrechtsverletzungen einsetzen will, dessen Ziel muss sein: Abschiebungen stoppen – sofort!

"Abschiebung stoppen - Internationalität fördern"
Donnerstag, den 14. April 2011 um 11:28 Uhr
"Die geltenden Fremdenrechtsbestimmungen richten sich gegen Einzelpersonen, denen beim Versuch in Österreich Fuß zu fassen alle erdenklichen Hürden in den Weg gelegt werden. Außerdem sind sie ein weiterer Auswuchs einer wissenschaftsfeindlichen Politik", kritisiert Maria Clar, Spitzenkandidatin der GRAS (Grüne & Alternative StudentInnen) und macht deutlich, dass auch Studierende davon Betroffen sind. " Für Menschen aus Nicht-EU und -EWR-Staaten ist es fast unmöglich in Österreich zu studieren. Ihnen werden immense bürokratische sowie finanzielle Hürden in den Weg gelegt", so Janine Wulz, ebenfalls Spitzenkandidatin der GRAS.
So müssen Nicht- EU und EWR- BürgerInnen unter anderem, um überhaupt einen Antrag auf ein Studierendenvisum stellen zu können, ein Vermögen von knapp 5000Euro nachweisen. "Welcher österreichische Studierende wäre bitte dazu in der Lage, so eine Summe nachzuweisen?", gibt Clar zu bedenken. Doch damit nicht genug. "Haben Studis ihre Aufenthaltsgenehmigung einmal erhalten, kann diese jedoch bereits wegen absurdester Kleinigkeiten wieder entzogen werden. Da reichen schon Verwaltungsübertretungen oder ein zu spät erbrachter Nachweis des Studienerfolges. Deshalb Menschen in Schubhaft zu stecken oder gar abzuschieben ist Wahnsinn", so Wulz.
"Die GRAS sieht es auch als eine der zentralen Aufgaben der ÖH solche Missstände aufzuzeigen, denn schließlich ist sie die Vertretung aller in Österreich Studierender. Nicht zuletzt, um einen internationalen Wissenschaftsbetrieb in diesem Land zu ermöglichen, der auch über den Tellerrand schaut" Wulz weiter. "Dazu braucht es aber weitreichende Schritte. Die GRAS fordert die umgehende Abschaffung finanzieller und bürokratischer Hürden, eine Öffnung des Arbeitsmarktes für Nicht- EU bzw. EWR- BürgerInnen, sowie das passive Wahlrecht für ausländische Studierende", fassen Clar und Wulz zusammen.
Asyl oder die Missachtung eines Menschenrechts
Mittwoch, den 13. Oktober 2010 um 07:28 Uhr
Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (1948) beinhaltet den Artikel 14: Jeder hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen. Fragt sich nur, ob das alle ÖsterreicherInnen wissen?
Laut einer Studie von 'menschenrechte.jetzt' kennt nur ein Drittel von insgesamt 1000 Befragten dieses Recht. Selbst bei Innenministerin Fektar hat es den Anschein, als würde sie noch nicht davon gehört haben, dass es Menschen gibt „die aus der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung“ (Genfer Flüchtlingskonvention 1951) geflohen sind. Stattdessen bekommt man vermittelt, AsylwerberInnen seien Kriminelle und müssten deshalb besonders streng kontrolliert werden. Solche Assoziationen wiederum freuen die rechten Parteien, bestätigen sie doch ihre eigenen Ansichten.
Neben den obigen fragwürdigen 'Willkommensgrüßen' ergeben sich noch weitere gravierende Problematiken:
Asylgesetz neu
Donnerstag, den 07. Januar 2010 um 18:34 Uhr
Es ist wesentlich einfacher Feindbilder zu erzeugen als sich Themen realistisch und objektiv zu stellen. Nationalismus als Nährboden für Fremdenfeindlichkeit und Schubladisierung von AsylwerberInnen.
Das neue mit 01.01.2010 in Kraft getretene Asylgesetz bringt wesentliche Verschärfungen und Restriktionen mit sich. Dafür Hauptverantwortlich zeigt sich die ÖVP-Innenministerin Maria Fekter. Maria Fekter besticht durch ihre häufigen verbalen Ausrutscher die vor allem auf eine Kriminalisierung von Flüchtlingen zielen. Wie üblich war die SPÖ nicht willens rechtskonservatives Gedankengut in Frage zu stellen und stimmte für das neue Gesetz.
Das Hauptaugenmerk der Veränderungen liegt in der weiteren Einschränkung der Bewegungsfreiheit und der Einführung einer Meldepflicht unter ständiger Androhung von Schubhaft. Weiters wurden Instrumente geschaffen um eine noch größere Anzahl von Flüchtlingen vorbeugend in Schubhaft zu nehmen.
Für den Alltag einer AsylwerberIn hat das folgende Auswirkungen: Ein Wochendbesuch bei Verwandten außerhalb des Meldebezirks - Schubhaft. Keine Lust auf im 48-Stunden-Takt statt findende Demütigungen durch die Fremdenpolizei - Schubhaft. Eine Anklage ohne rechtskräftige Verurteilung - Schubhaft.
Der Unmut über die unmenschliche Novellierung des Gesetzes ließ nicht lange auf sich warten. Etliche Institutionen, u.a. Amnesty International, Diakonie Österreich, Österreichisches Rotes Kreuz, Volkshilfe, UNHCR (United Nations High Commissioner for Refugees) und viele mehr, gaben vernichtende Stellungnahmen.
"Amnesty International drückt seine Besorgnis darüber aus, dass der Aufbau und die Formulierungen der Novelle und insbesondere auch der ,Erläuternden Bemerkungen' geeignet sind, fremdenfeindliche und rassistische Haltungen in der Bevölkerung wie auch bei den vollziehenden Behörden zu erzeugen bzw. zu verstärken. Die vorgesehen gesetzlichen Bestimmungen und die darauf bezugnehmenden 'Erläuternden Bemerkungen' nehmen in auffallendem Ausmaß Pauschalverdächtigungen von Fremden vor. Hervorzuheben sind weiters die Allgegenwart eines Missbrauchsverdachtes durch Fremde, die mannigfachen, überschießenden Strafmaßnahmen und die zahlreichen Querverbindungen zum Strafrecht. Dadurch tritt der eigentliche Zweck des Gesetzes, nämlich der Schutz von schutzbedürftigen Personen völlig in den Hintergrund." (Stellungnahme Amnesty International )
"Der vorliegende Novellenentwurf zeigt sich offensichtlich von wenig fundierten und undifferenzierten, dafür umso populistischeren Zurufen beeindruckt und riskiert damit, dass der eigentliche und einzige Zweck des Asylrechts in den Hintergrund gedrängt wird, nämlich Sicherheit für, sowie Aufnahme und Schutz von Menschen, die aufgrund ihrer ethnischen oder nationalen Zugehörigkeit, ihrer religiösen oder politischen Überzeugungen oder ihrer Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe in ihrem Heimatland verfolgt werden bzw. denen eine solche Verfolgung droht." (Stellungnahme Österreichisches Rotes Kreuz )
Die öffentlichen Diskussionen in Österreich zum Thema Migration drehen sich seit Jahren um "Asylmissbrauch", "Kriminalität" und "Überfremdung". Diese von allen Fakten abgehobene Diskussion kann nur zu einer erhöhten Fremdenfeindlichkeit führen! Stattdessen sollte sich der österreichische Staat um seine Verpflichtungen kümmern: den Schutz von Asylsuchenden. Ein Aspekt wird vollkommen außer Acht gelassen: die Gründe für Migration. Sie können beispielweise aus politischer und religiöser Verfolgung bestehen. Klimawandel sowie ökologische und soziale Ausbeutung sind weitere Gründe zu migrieren. Es ist notwendig zu betrachten, inwiefern Österreich durch seine Wirtschaftsweise und Außenpolitik zur Ausbeutung beiträgt.
Der ausbleibende Aufschrei der Bevölkerung bei der Einführung solcher menschenfeindlicher Gesetze zeigt dass es keine Hoffnung auf Bestrafung von ÖVP und SPÖ bei den Wahlurnen geben wird. Solange die Bevölkerung fremdenfeindliche Gesetze uninteressiert bis wohlwollend hinnimmt werden Verschärfungen folgen! Es braucht Aktionen gegen institionellen Rassismus und aktive Bewusstseinsbildung!
Links:
- Liste der Stellungnahmen zum neuen Asylgesetz
- Detailierter Artikelauf no-racism.net : Asylgesetz 2009: Schubhaft und Gebietsbeschränkung für Flüchtlinge
GRAS fordert Ende der Kriminalisierung von AsylwerberInnen
Samstag, den 21. Februar 2009 um 11:02 Uhr
Während der Fall Arigona die Medien dominiert und die Diskussion
menschengerechter Behandlung von AsylwerberInnen verhindert, wird in
Österreich Tag für Tag über Menschenschicksale technokratisch und
menschrechtlich bedenklich entschieden.
Konkretes Beispiel mit Bezug zu Salzburg war die Verhaftung von Mesut Tunç. Er wurde am 3.1.2009 in der Salzburger Justizanstalt in Auslieferungshaft genommen. Seine Festnahme erfolgte auf Basis eines internationalen Haftbefehls der türkischen Behörden. Dieser wurde aufgrund seiner Flucht aus einem türkischen Gefängnis erlassen (er war "politischer" Häftling und kein Straftäter). Mesut Tunç drohte die Auslieferung in die Türkei, wo ihm abermalige Folter bevorstand.
Obwohl Mesut Tunç sowohl in Deutschland, als auch in der Schweiz, wo er mit seiner Familie einen ordentlichen Wohnsitz hat, anerkannter Flüchtling ist, zogen die österreichischen Behörden eine Auslieferung an die Türkei in Betracht. Ist es wirklich vertretbar jemanden der Gefahr der Folter auszusetzen? Am 16.1.2009 wurde Mesut Tunçs aus der österreichischen Haft freigelassen und erhielt die Erlaubnis zur Ausreise in die Schweiz. Dies ist nicht zuletzt dem Druck der Zivilgesellschaft und der Medien zuzuschreiben.
Das Vorgehen der Behörden ist kein Einzelfall. Die notwendige Diskussion zum Thema Migration in Österreich dreht sich viel zu wenig um die Ursachen der Migration. AsylwerberInnen werden grundsätzlich mit Kriminalität assoziiert. Kriminalstatistiken bestätigen den überproportionalen Anteil von Personen mit Migrationshintergrund. Dabei wird aber häufig vergessen, dass die Lebensbedingungen von AsylwerberInnen erst zum Einstieg in die Kriminalität führen. Kriminalität ist paradoxer Weise oft der einzige Weg eine Existenz sicherzustellen.
Innenministerin Maria Fekter (ÖVP) will bei der Integration von Zuwanderern auf PatInnenschaften setzen. Der Staat versucht mit diesem Instrument, sich aus der Verantwortung zu ziehen. Es muss aber seine Kernkompetenz bleiben, die Versorgung von AsylwerberInnen sicherzustellen. Außerdem entsteht durch die PatInnenschaft ein problematisches Abhängigkeitsverhältnis der AsylwerberIn zur PatIn. Selbst wenn sichergestellt werden könnte, dass AsylwerberInnen nicht ausgenützt werden, entsteht unweigerlich ein hierarchisches Verhältnis zu deren PatInnen. NGO's wie Amnesty International und die Caritas kritisieren das Gesetz als völlig absurd.
Eine Betrachtung des mit 1.7.2008 errichteten Asylgerichtshofes auf verfassungsrechtlicher Ebene zeigt ein zwiespältiges und letztlich in zentralen Punkten bedenkliches Bild: Die Anrufbarkeit des VwGH durch die betroffenen AsylwerberInnen wurde ausgeschlossen. Dies führt dazu, dass gerade das Asylrecht, wo es um massive Grundrechtseingriffe geht, der nahezu einzige Bereich des besonderen Verwaltungsrechts ist, in dem der VwGH nicht anrufbar ist. Verfahrensbeschleunigung wurde hier auf Kosten elementarer rechtsstaatlicher Standards durchgeführt.
Die GRAS fordert die Einhaltung der Menschenrechtskonvention, die Wiedereinrichtung eines Instanzenzuges - insbesondere die Anrufbarkeit des Verwaltungsgerichtshofes - in Asylverfahren. Zudem fordern wir eine Diskussion über die Gründe der Migration und deren humanitäre Auswirkungen.
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