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Asyl oder die Missachtung eines Menschenrechts

 

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (1948) beinhaltet den Artikel 14: Jeder hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen. Fragt sich nur, ob das alle ÖsterreicherInnen wissen?

Laut einer Studie von 'menschenrechte.jetzt' kennt nur ein Drittel von insgesamt 1000 Befragten dieses Recht. Selbst bei Innenministerin Fektar hat es den Anschein, als würde sie noch nicht davon gehört haben, dass es Menschen gibt „die aus der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung“ (Genfer Flüchtlingskonvention 1951) geflohen sind. Stattdessen bekommt man vermittelt, AsylwerberInnen seien Kriminelle und müssten deshalb besonders streng kontrolliert werden. Solche Assoziationen wiederum freuen die rechten Parteien, bestätigen sie doch ihre eigenen Ansichten.

Neben den obigen fragwürdigen 'Willkommensgrüßen' ergeben sich noch weitere gravierende Problematiken:

 

Vor zwei Jahren wurde den AsylwerberInnen die Möglichkeit entrissen, Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof gegen Verfahrensfehler einzureichen - ein Recht das jedem/r StaatsbürgerIn bei einer Verkehrsstrafe, wie etwa 'Alkohol am Steuer', eingeräumt wird. Des weiteren werden die Betroffenen zu wenig über ihre Rechte aufgeklärt und beraten, so wie zu wenig umfassend auf Interviews beim Bundesasylamt/Asylgerichtshof vorbereitet. Außerdem ist es in den Jahren des Wartens nur in wenigen Bereichen, etwa Prostitution oder Saisonbeschäftigung, gestattet einer bezahlten Erwerbstätigkeit nachzugehen. Durch die geringfügige und jederzeit entziehbare finanzielle Unterstützung werden die Menschen oftmals in die illegale Beschäftigung gezwungen. Dann gibt es natürlich noch das allseits bekannte Problem der Schubhaft - Schubhäftlinge die nicht wissen weshalb sie in den Polizeianhaltezentren untergebracht sind und über ihre rechtliche Situation oft nicht Bescheid wissen. Von Schubhaft kommen wir zur Abschiebung in 'Sichere Dritt- bzw. Herkunftsstaaten'. Stellt eine Person einen Asylantrag aus solchen Staaten wird dieser sofort abgelehnt. Und wenn tatsächlich Asylgründe vorherrschen oder in dem sicheren Drittstaat schwere Menschenrechtsverletzungen (zB Griechenland) beobachtet wurden? Pech gehabt!

Wir haben also Menschenrechte in Österreich – die wir 1. unzureichend kennen und 2. unzureichend erfüllen.

 

 

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