| Schon mal was gehört von: Recht auf drei Prüfungstermine? |
| Freitag, den 22. Januar 2010 um 07:49 Uhr |
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Mit deinen Pflichten kennst du dich sicher gut genug aus. Wann du dich für eine Vorlesungsprüfung anzumelden hast zum Beispiel. Doch kennst du auch deine Rechte zum Thema Vorlesungen? Vorlesungen sind Lehrveranstaltungen ohne immanenten Prüfungscharakter. Das bedeutet dass du an den Terminen nicht anwesend sein musst. Das bedeutet aber auch, dass der/ die LehrveranstalterIn auf Literatur verweisen muss, die es dir ermöglicht die Prüfung erfolgreich zu bestehen.
Die Benotung einer Vorlesung erfolgt durch genau eine Prüfung. Es darf also keine Zwischenprüfungen o.ä. geben. Du hast auch Anrecht auf drei Prüfungstermine pro Semester. Diese haben zu Anfang, der Mitte und am Ende des Semsters stattzufinden. Du kannst vier mal zu einer Prüfung antreten. Die vierte Prüfung muss vor einer Kommission (d.h. vor drei Lehrenden) erfolgen. Bestehst du auch beim vierten Antritt nicht, bist du an deiner Uni für deine Studienrichtung gesperrt.
Wichtig zu wissen: Vier Wochen nach der Prüfung muss deine Note feststehen! |

